RBG Langenau

Bogy Intro„Die 10er sind doch weg!“ – so oder ähnlich heißt es jedes Jahr wieder. Eine Woche vor den Herbstferien sind die Klassenzimmer der 10er leer, die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 sind nicht im Schulgebäude. Angesagt ist aber keine Exkursion oder ein Schullandheim, sondern BOGY!

Was ist BOGY?

Die Abkürzung BOGY steht für "BerufsOrientierung am GYmnasium". Das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg hat für die Gymnasien des Landes eine Konzeption zur Berufs- und Studienorientierung (BOGY-Prozess) erarbeitet. Ziele des BOGY-Prozesses sind es, dass Schülerinnen und Schülern

  • den Berufsalltag kennen lernen,
  • Einsichten in ökonomische Zusammenhänge gewinnen,
  • ihre sozialen und beruflichen Fähigkeiten entdecken und
  • eigene Lebens- und Berufsziele entwickeln.

Im Rahmen dieses Prozesses, der neben ökonomischen Themen im Unterricht v.a. in Gemeinschaftskunde und Geographie v.a. die Berufs- und Studienorientierung der Schülerinnen und Schüler u.a. durch Besuch der Berufsinformationszentrums BIZ und des Studientages in Kursstufe 1 fördern soll, findet auch diese BOGY-Woche statt.

Dabei können die Schülerinnen und Schüler ihre BOGY-Woche in Großbetrieben, in kleineren Unternehmen, in einer Praxis oder Kanzlei von Selbstständigen, aber auch in gemeinnützigen Einrichtungen oder der Verwaltung ableisten.

Ziel der Berufserkundung ist es in erster Linie, den Schülerinnen und Schülern einen möglichst umfassenden Einblick in die Merkmale eines bestimmten Berufs bzw. Berufsfeldes sowie in die entsprechenden Anforderungsprofile und Ausbildungsgänge zu vermitteln.

Für die Berufserkundung besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, der jedoch keinen Haftpflichtversicherungsschutz umfasst. Die Württembergische Gemeindeversicherung bietet eine ergänzende freiwillige Schülerzusatzversicherung an, die einen solchen Haftpflichtversicherungsschutz zum Preis von 1 € bietet. Der Abschluss dieser Versicherung zu Beginn von Klasse 10 ist verpflichtend.

Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung (BOGY) ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig um ihren Erkundungsplatz bemühen. Sie erhalten dazu ein Begleitschreiben der Schule, das den schulischen Charakter der Maßnahme beschreibt und in dem die notwendigen Angaben zum Zeitpunkt der Erkundung und zu versicherungsrechtlichen Maßnahmen gemacht werden.

Während bzw. nach der BOGY-Woche verfassen die Schülerinnen und Schüler einen Bericht, in dem sie ihre Erfahrungen aus dieser Erkundung darlegen. Das Berichtsheft wird zu einem vorgegebenen Termin bei der jeweiligen Lehrkraft im Fach Gemeinschaftskunde abgegeben. Die Note für dieses Berichtsheft ersetzt die Note für eine Klassenarbeit im Fach Gemeinschaftskunde.

Hinweise zum Anfertigen des Berichtsheftes gibt es z.B. auf der Seite 35 der Broschüre BOGY-Kompass.